FAQ

Bewerbungsfrist

  • Gibt es eine Bewerbungsfrist?

    Die Bewerbungsfrist für den Jahrgang 2023 ist der 30. April 2023.


Bewerbungsprozess

  • Wie läuft der Bewerbungsprozess ab?

    Reiche bitte zunächst die Bewerbungsunterlagen über unsere Bewerbungsmaske ein. Nur Bewerbungen, die uns auf diesem Wege erreichen, können berücksichtigt werden! Nach Eingang Deiner Bewerbungsunterlagen erhältst Du eine Bestätigungsemail. Die endgültige Auswahl der Kandidat:innen findet in den Sommermonaten statt. Ab Anfang September 2023 wirst Du schriftlich über den Ausgang Deiner Bewerbung informiert. Bitte siehe von Fragen zum Stand Deiner Bewerbung vor diesem Zeitpunkt ab. Halte Dir bitte den Termin des Aufnahmekolloquiums (27. – 29. Oktober 2023), das in Präsenz stattfinden wird, frei; die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Voraussetzung für die Aufnahme in den Verein! 


Unterlagen

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Bewerbung?

    Die Angaben über die erforderlichen Unterlagen findest Du auf der Website des Studierendenforums. Sonstige relevante Unterlagen können beispielsweise Bestätigungen über Teilnahmen an Seminaren o.ä. – abgesehen von den Zeugnissen – sein. Alle Unterlagen, die es uns ermöglichen, einen besseren Eindruck über das geleistete Engagement zu bekommen, sind hilfreich.

Studienfach

  • Ich studiere ein MINT-Fach. Ist es trotzdem möglich mein Wissen in diesem politischen Projektforum einzubringen?

    Ja! Einerseits werden Studierende der MINT-Fächer als Bereicherung der Diversität des Vereins angesehen, weil sie interdisziplinäre Perspektiven ermöglichen. Andererseits gibt es die Möglichkeit, das Fachwissen in der Projektarbeit anzuwenden.


Bewerbung vor dem Abitur

  • Ich möchte direkt nach meinem Abitur anfangen zu studieren und ab Beginn des Studiums Teil des Studierendenforums werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist liegt mir allerdings mein Abiturzeugnis noch nicht vor. Kann ich das Zeugnis nachreichen?

    Falls Du zum Zeitpunkt der Bewerbung Dein Abiturzeugnis noch nicht zur Verfügung hast, kannst Du Dich auch mit Deinen jüngsten Zeugnissen bewerben – vermerke dann bitte im Bewerbungsformular, dass Du das Abiturzeugnis nachreichen wirst. Bitte reiche es selbstständig nach, sobald es Dir vorliegt.


Altersgrenze

  • Ich werde einige Tage nach dem Aufnahmekolloquium 26 Jahre alt. Besteht trotzdem die Möglichkeit, dass meine Bewerbung berücksichtigt wird?

    In bestimmten, gut begründeten Fällen können Ausnahmen gemacht werden. Ob in Deinem Fall die Erreichung der Altersgrenze beim Auswahlgremium als hartes Kriterium betrachtet wird, können wir im Vorfeld leider nicht beurteilen. Möglicherweise bringst Du jedoch andere Aspekte innerhalb Deiner Bewerbung mit, die dieses Kriterium aufwiegen. Wir freuen uns auf zahlreiche Bewerbungseingänge, können aber eine Aufnahme in den Verein nicht garantieren.


Studiendauer

  • Meine Studiendauer beträgt zum Zeitpunkt der Aufnahme im Herbst weniger als 1,5 Jahre. Ist dies ein Ausschlusskriterium für meine Bewerbung?

    Die verbleibende Studiendauer soll bei Aufnahme noch mindestens anderthalb Jahre betragen, weil erfahrungsgemäß die Mitwirkung an Projekten mit Beginn der Berufstätigkeit erheblich eingeschränkt wird. Falls sich an Dein (Master-)Studium eine Verlängerung der Studienzeit, etwa durch ein Referendariat oder eine Promotion, anschließt, erfüllst Du die Bewerbungsvoraussetzung. Ob eine verbleibende verkürzte Studiendauer bei der Bewerbung ein Ausschlusskriterium ist, können wir im Vorfeld leider nicht abschließend beurteilen. Andere Aspekte der Bewerbung können dies aber ausgleichen.


Sprachkenntnisse

  • Bei den Bewerbungsvoraussetzungen gibt es das Kriterium „Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache“. Reicht ein Sprachniveau von A1/A2, um dieses Kriterium zu erfüllen?

    Das Kriterium “Kenntnisse einer weiteren Fremdsprache” wird mit einem Niveau von A1/A2 erfüllt. Idealerweise ergänzt Du dies durch weitere Stärken in der Bewerbung.


Auslandsaufenthalt

  • Ich habe keine Auslandserfahrung, z.B. da ich während der Pandemie nicht reisen konnte oder aus anderen Gründen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

    Wir verstehen, dass es nicht allen Bewerber:innen möglich war, Auslandserfahrungen zu sammeln (insbesondere während der letzten drei Jahre). Sofern Du ein reges Interesse am Ausland mitbringst und beabsichtigst, während Deines Studiums oder Arbeitslebens im Ausland tätig zu sein, kannst Du Dich gerne bewerben.


Auszeit vom Studium

  • Ich plane in der nahen Zukunft eine Auszeit vom Studium oder befinde mich gerade in einem Gap Year. Ist dennoch eine Bewerbung möglich?

    Ja, eine Bewerbung ist möglich, solange Du weiterhin an einer Universität immatrikuliert bist oder das Studium wieder nach der Auszeit aufnimmst.


Studienwahl zu Beginn eines Studiums

  • Ich bin mir noch nicht sicher, welches Studium ich beginnen werde. Was soll ich in die Online-Maske bei “aktueller Studiengang” eintragen?

    Sofern Du noch nicht sicher bist, welches Studienfach Du studieren wirst, nenne im Feld „aktueller Studiengang“ Dein Wunschstudium. Alternativen kannst Du im Feld „Sonstiges“ eintragen, damit das Auswahlgremium einen Einblick in Deine Überlegungen erhalten kann.

Keine Antwort auf Deine Frage? Wende Dich gerne an Vorstandsmitglied Fabian Ulmer unter f.ulmer@toenissteiner-studierendenforum.de