Die verbleibende Studiendauer soll bei Aufnahme noch mindestens anderthalb Jahre betragen, weil erfahrungsgemäß die Mitwirkung an Projekten mit Beginn der Berufstätigkeit erheblich eingeschränkt wird. Falls sich an Dein (Master-)Studium eine Verlängerung der Studienzeit, etwa durch ein Referendariat oder eine Promotion, anschließt, erfüllst Du die Bewerbungsvoraussetzung. Ob eine verbleibende verkürzte Studiendauer bei der Bewerbung ein Ausschlusskriterium ist, können wir im Vorfeld leider nicht abschließend beurteilen. Andere Aspekte der Bewerbung können dies aber ausgleichen.