Die verbleibende Studiendauer soll bei Aufnahme noch mindestens anderthalb Jahre betragen, weil erfahrungsgemäß die Mitwirkung an Projekten mit Beginn der Berufstätigkeit erheblich eingeschränkt wird. Falls sich an Dein (Master-)Studium eine Verlängerung der Studienzeit, etwa durch ein Referendariat oder eine Promotion, anschließt, erfüllst Du die Bewerbungsvoraussetzung. Ob eine verbleibende verkürzte Studiendauer bei der Bewerbung ein Ausschlusskriterium… Read more »